Amme

Louis XIV et la Dame Longuet de La Giraudière – der spätere König Ludwig XIV. mit seiner Amme (Gemälde von Charles Beaubrun, um 1640)
Die Amme (Kreide­zeichnung von Heinrich Zille, 1904)

Amme bezeichnet eine Frau, die nach einer eigenen Schwangerschaft durch den Milcheinschuss oder durch induzierte Laktation (Relaktation) in ihre Brüste stillfähig ist und ein fremdes Kind stillt, entweder zusätzlich zum Stillen des eigenen Kindes oder aufgrund der fortdauernden Milcherzeugung nach dem Abstillen des eigenen Kindes (oder gar seinem Verlust).

Im ursprünglichen Sinn des Wortes ist jede stillende Frau eine Amme,[1] sodass die Bezeichnung Amme für Frauen, die ein fremdes Kind gegen Entlohnung an die Brust legen, eigentlich eine spezielle Bedeutung des Wortes ist.[2] Das Stillen an sich heißt im Dänischen und Norwegischen amme, im Schwedischen amma oder amning.

Der von einer (Lohn-)Amme gestillte Säugling wurde früher Amming genannt; dieses Wort ist heute außer Gebrauch gekommen. Die leiblichen Kinder der (Lohn-)Amme wurden zu „Milchgeschwistern“ des Ammings (vergleiche Muttermilch). Das Verb „ammen“ kann mit Kind pflegen oder allgemein pflegen übersetzt werden.[3] Die Bezeichnung „Hebamme“ (Geburtshelferin) stammt allerdings nicht von Amme ab.[4]

  1. Worteintrag: Amme. In Mittelhochdeutsches Wörterbuch. Ausgearbeitet von Wilhelm Müller und Friedrich Zarncke. Nachdruck der Ausgabe Leipzig 1854–1866, 5 Bände. Stuttgart 1990, S. ??; Zitat: „Auch die Mutter heißt, insofern das Kind von ihr genährt wird, Amme“.
  2. Worteintrag: Amme. In: Universallexikon der Sittengeschichte und Sexualwissenschaft. Band 3: Sexualwissenschaft. Herausgegeben vom Institut für Sexualforschung, Wien 1928–1932, S. ??.
  3. Matthias Lexer: Mittelhochdeutsches Handwörterbuch. Nachdruck der Ausgabe Leipzig 1872–1878 mit einer Einleitung von Kurt Gärtner, 3 Bände. Stuttgart 1992, S. ??.
  4. Das Wort „Hebamme“ stammt vom Hebanna, dem althochdeutschen hev(i)anna. Die heutige Schreibweise ist eine später entstandene Angleichung an Amme; siehe den Eintrag Hebamme. In: Meyers Enzyklopädisches Lexikon. Band 31. S. 1168 (nach Allmer).

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