Edikt

Ein Edikt (von lat. edicere „verordnen“, „bekanntmachen“) bezeichnet im römischen Recht öffentliche Erklärungen des Magistrats, besonders die der Prätoren zu Grundsätzen der Anwendung des Rechts (Rechtsschutzverheißung) während ihrer Amtszeit. Später wurden damit auch Gesetze des Kaisers bezeichnet.[1]

In der Neuzeit steht der Begriff

  1. Gaius, Institutiones Gai, 1.5 (decreto vel edicto vel epistula).

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