Hallstein-Doktrin

Walter Hallstein 1969 während der Verleihung des Robert-Schuman-Preises

Die Hallstein-Doktrin war eine außenpolitische Doktrin der Bundesrepublik Deutschland von 1955 bis 1969. Als eine politische Leitlinie besagte sie, dass die Aufnahme diplomatischer Beziehungen zur Deutschen Demokratischen Republik (DDR) durch Drittstaaten als „unfreundlicher Akt“ gegenüber der Bundesrepublik betrachtet werden müsse. Etwaige Gegenmaßnahmen der Bundesrepublik waren nicht festgelegt. Damit war eine weite Skala von wirtschaftlichen Sanktionen bis zum Abbruch der diplomatischen Beziehungen mit dem betreffenden Staat möglich. Ziel war es, die DDR außenpolitisch zu isolieren.

Die sozialliberale Koalition unter Willy Brandt gab die Hallstein-Doktrin auf. Sie war immer schwieriger zu handhaben und beschränkte auch die bundesdeutsche Außenpolitik.

Grundlage der Doktrin war der Alleinvertretungsanspruch, d. h. die Auffassung, wonach die Bundesrepublik Deutschland die einzige legitime Vertretung des deutschen Volkes sei. Hingegen waren weder der Deutsche Volkskongress noch die Regierung in der realsozialistischen DDR demokratisch legitimiert.[1][2] Dass nur die Bundesrepublik die Deutschen international vertreten dürfe, wurde aus der damaligen Präambel des Grundgesetzes abgeleitet, wobei nach der Verfassung der DDR deren Bürger ebenfalls die deutsche Staatsangehörigkeit besaßen.

Benannt war die Doktrin nach Walter Hallstein (CDU), Staatssekretär im Auswärtigen Amt von 1951 bis 1958. Hallstein selbst war nicht deren Urheber. Sie geht vielmehr auf eine Formulierung Wilhelm Grewes vom 23. September 1955 zurück, Völkerrechtler und Leiter der Politischen Abteilung im Außenministerium.[3]

  1. Vgl. Manfred Overesch: DDR: des Deutschen Mutterland?, Die Zeit, Nr. 20 vom 13. Mai 1994.
  2. Einführung (Einleitungstext) über die DDR-Verfassung von 1949 auf 1000dokumente.de.
  3. Hintergrundinformationen 1955: Die Hallstein-Doktrin (Memento vom 5. März 2016 im Internet Archive), Informationen von Hanns Jürgen Küsters (Bundesarchiv).

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