Kirchweihe

Kirchweihe oder Kirchenweihe (kirchenrechtlich: lateinisch dedicatio ‚Widmung, Einweihung‘, veraltet auch: consecratio ‚Heiligung‘[1]; griechisch καθιέρωσις kathiérōsis, deutsch ‚Weihung, Einweihung‘ oder ἐγκαίνια enkaínia, deutsch ‚Erneuerungsfest‘) ist der Akt der festlichen Weihe einer Kirche, durch den der Kirchenraum der Kirchengemeinde zum liturgischen Gebrauch übergeben wird;[2] bei der Weihe einer Kathedrale wird volkstümlich auch der Begriff Domweihe verwendet. Eine Kirchweihe findet statt, wenn eine neuerbaute Kirche erstmals als Gotteshaus in Dienst genommen wird oder auch z. B. nach einer Renovierung.

Dieser Artikel behandelt zum Teil auch die Namensgebung der Kirchen innerhalb verschiedener Konfessionen. Für die katholische Kirche siehe auch Titulus ecclesiae und Patrozinium.

  1. Vgl. Peter Wünsche: „Quomodo ecclesia debet dedicari“. Zur Feiergestalt der westlichen Kirchweihliturgie vom Frühmittelalter bis zum nachtridentinischen Pontifikale von 1596. 2006, S. 114: In den älteren Quellen dominiert der Begriff dedicatio im Sinne von Indienstnahme des Gebäudes für den Gottesdienst. Im Mittelalter wird der Begriff consecratio bevorzugt, der stärker betont, dass der Indienstnahme eine Reinigung vom Bösen und Heiligung vorausgehen muss. Das nachtridentinische Pontifikale von 1596 setzte beide Begriffe gleich: De Ecclesiae Dedicatione seu Consecratione.
  2. Andreas HeinzKirchweihe I. Begriff und Entstehung. In: Religion in Geschichte und Gegenwart (RGG). 4. Auflage. Band 4, Mohr-Siebeck, Tübingen 2001, Sp. 1380–1381.

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