Konkubinat

Als Konkubinat (lateinisch concubinatus) bezeichnet man eine oft dauerhafte und nicht verheimlichte Form der geschlechtlichen Beziehung zwischen einem Mann und einer Frau, die nicht durch das Eherecht geregelt ist. Der weibliche Partner einer Konkubinatsbeziehung wird als Konkubine oder Beischläferin bezeichnet; eine Bezeichnung für den männlichen Partner hat sich im deutschen Sprachgebrauch nicht etabliert. Während der Terminus im deutschen Sprachraum im Allgemeinen veraltet ist, ist er in der Schweiz lebendig geblieben und wird in der Gegenwart dort auch auf unverheiratet zusammenlebende Paare angewendet (siehe auch eheähnliche Gemeinschaft).


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