Der Leibzoll, auch Leibmaut genannt[2] oder Judengeleit,[3] war eine im alten deutschen Reich erhobene Geleitsabgabe, die reisende Juden beim Überschreiten einer territorialen Zollgrenze für ihren persönlichen Schutz und damit für ihre körperliche Unversehrtheit zu entrichten hatten.
↑Augusta Weldler-Steinberg: Geschichte der Juden in der Schweiz. Vom 16. Jahrhundert bis nach der Emanzipation. Hrsg.: Schweizerischer Israelitischer Gemeindebund. Band1, 1966, S.71.