Netzwerkdurchsetzungsgesetz

Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG), umgangssprachlich auch Facebook-Gesetz genannt, ist ein deutsches Gesetz, das bußgeldbewehrte Compliance-Regeln für Anbieter sozialer Netzwerke betreffend den Umgang mit Nutzer-Beschwerden über Hasskriminalität und andere strafbare Inhalte im Netz sowie eine vierteljährliche Berichtspflicht der Anbieter einführt, außerdem Opfern von Persönlichkeitsverletzungen im Internet einen Anspruch auf Auskunft über Bestandsdaten des Verletzers aufgrund gerichtlicher Anordnung eröffnet.Das Gesetz reagiert auf die Verbreitung von sogenannter Hasskriminalität und anderen strafbaren Inhalten vor allem in sozialen Netzwerken wie Facebook, YouTube und X (zuvor Twitter). So werden Anbietern von sozialen Netzwerken im Anwendungsbereich des NetzDG einige Pflichten auferlegt: Berichtspflichten, Einrichten eines Beschwerdemanagements sowie die Pflicht zur Benennung von Zustellungsbevollmächtigten und Empfangsberechtigten. Im Rahmen des Beschwerdemanagements geht es im Kern darum, dass Anbieter sozialer Netzwerke dazu verpflichtet werden, rechtswidrige Inhalte im Sinne des NetzDG nach Kenntnis und Prüfung zu entfernen oder den Zugang zu ihnen zu sperren. Das NetzDG wurde als Art. 1 des gleichnamigen Mantelgesetzes verkündet. Art. 2 enthält eine Änderung des Telemediengesetzes. Das Gesetz trat am 1. Oktober 2017 in Kraft. Zum 1. Januar 2018 lief die Übergangsfrist ab, innerhalb derer Unternehmen die Forderungen des NetzDG umsetzen mussten.Es ist geplant, das NetzDG mit Inkrafttreten der europäischen Verordnung 2022/2065 (Gesetz über digitale Dienste) zum 17. Februar 2024 zusammen mit dem Telemediengesetz durch das im Gesetzgebungsverfahren befindliche Digitale-Dienste-Gesetz zu ersetzen.


From Wikipedia, the free encyclopedia · View on Wikipedia

Developed by Nelliwinne