Tatbestandsirrtum

Der Tatbestandsirrtum (lateinisch ignorantia facti: „Unkenntnis der Wahrheit“[1]), auch Tatumstandsirrtum, ist eine der im Strafrecht auftretenden Irrtumsformen. Er ist auf der Ebene des strafrechtlichen Tatbestandes angesiedelt. Die rechtliche Behandlung seiner Erscheinungsformen wird vorwiegend gegenüber dem Verbotsirrtum abgegrenzt.

  1. Rudolph Rengier: Strafrecht Besonderer Teil I (Vermögensdelikte), 23. Aufl., München 2021, 13/49 (S. 256).

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