Wilderer ist eine Weiterleitung auf diesen Artikel. Zum deutschen Barockkomponisten siehe Johann Hugo von Wilderer, zum Stummfilm von Johannes Meyer siehe Der Wilderer.
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Wilderei bezeichnet das unberechtigte oder gesetzlich strafbare Jagen und Fangen von Wildtieren.[1][2] Wilderer werden oder wurden historisch auch als Jagd- bzw. Wildfrevler, Wilddieb, Wildschütz/Raubschütz oder Schwarzgeher bezeichnet.[3][4] Sowohl im Strafrecht als auch bei der Darstellung in den Medien geht es bei Wilderei meistens um große Wirbeltiere.