Abbau (Bergbau)

Ein früherer Abbaubetrieb mit den einzelnen Tätigkeiten Abbau, Gewinnung, Verladung des herein gewonnenen Rohstoffes sowie Sicherung der Örtlichkeiten (1894)

Abbau bezeichnet im Bergbau zum einen eine bergmännische Tätigkeit, zum anderen den Grubenbau, an dem diese Tätigkeit stattfindet.[1] Der Abbau der Lagerstätte ist der Kernpunkt aller bergmännischen Tätigkeiten,[2] er kann sowohl im Tagebau als auch im Untertagebau erfolgen.[3] Die bergmännische Tätigkeit des Abbaus wird in mehrere Arbeitsschritte unterteilt.[4] Sie beginnt mit dem vollständigen Herauslösen des nutzbaren Inhalts der Lagerstätte aus dem Nebengestein.[5] Anschließend erfolgt die Verladung und die Abförderung der hereingewonnenen Mineralien. Außerdem sind noch Sicherungsmaßnahmen wie das Einbringen des Ausbaus erforderlich.[4] Zu den Grubenbauen des Abbaus zählen die Abbaukammern, der Streb sowie die dazugehörenden Abbaustrecken.[1]

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