Abrechnung (deutsches Arbeitsrecht)

Unter Abrechnung wird im Arbeitsrecht vor allem traditionell die Lohn- oder Gehaltsabrechnung verstanden, nach Wegfall der Unterschiede zwischen Arbeitern und Angestellten zusammenfassend die Entgeltabrechnung des Arbeitsentgelts durch den Arbeitgeber. Daneben kann auch den Arbeitnehmer eine Abrechnungspflicht gegenüber dem Arbeitgeber bezüglich ihm anvertrauter Gelder treffen. Im Folgenden geht es ausschließlich um die Abrechnung der Arbeitsvergütung des Arbeitnehmers.


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