Anerkannte Regeln der Technik

Die (allgemein) anerkannten Regeln der Technik (a.a.R.d.T.) bezeichnen eine Technikklausel für den Entwurf und die Ausführung von baulichen Anlagen oder technischen Objekten. Die zugehörigen technischen Regeln müssen nicht kodifiziert sein, sind es aber in der Regel.[1]

Es ist davon auszugehen, dass die anerkannten Regeln der Technik einem nach neuestem Erkenntnisstand vorgebildeten Techniker bekannt sind und dass sie sich aufgrund fortdauernder praktischer Erfahrung bewährt haben.

Die anerkannten Regeln der Technik sind vom Stand der Technik (europäisch auch: „Beste verfügbare Techniken“) und dem Stand von Wissenschaft und Technik zu unterscheiden.[2] Diese Begriffe beinhalten jeweils die neuesten verfügbaren Methoden, welche sich aber bislang weder durchgesetzt noch bewährt haben.

Die allgemein anerkannten Regeln der Technik haben erhebliche Bedeutung für die Bestimmung der Soll-Eigenschaften von Sachen und als Haftungsmaßstab, insbesondere im Werkvertragsrecht bei Bauleistungen gem. § 13 Abs. 1 Satz 2 VOB/B.

  1. Harald Buss: Der Sachverständige für Schäden an Gebäuden. Fraunhofer IRB Verlag, Stuttgart 2002, ISBN 3-8167-6158-5, S. 108
  2. Mark Seibel: Abgrenzung der „anerkannten Regeln der Technik“ vom „Stand der Technik“ (Memento vom 23. November 2015 im Internet Archive) NJW 2013, 3000

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