Arbeiterpartei Kurdistans

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Logo der PKK (1978–1995)

Die Arbeiterpartei Kurdistans (kurdisch Partiya Karkerên Kurdistanê; PKK) ist eine kurdische Untergrundorganisation mit sozialistischer Ausrichtung, die sich militanter Methoden bedient. Ihren Ursprung hat sie in den kurdischen Siedlungsgebieten innerhalb der Türkei. Sie kämpft in der Türkei und teilweise auch in den angrenzenden Ländern für die politische Autonomie kurdisch besiedelter Gebiete. Ihr militärischer Arm verübt Terroranschläge auf militärische und zivile Ziele.[1] Ziel der PKK ist je nach Lesart die Gründung eines unabhängigen kurdischen Staates[2] oder ein „demokratisches autonomes Kurdistan“ innerhalb der bestehenden Staatsgrenzen mit eigenen „nichtstaatlichen Administrationen“.

Die Organisation und ihre Nachfolger werden unter anderem von der Türkei, der Europäischen Union (seit 2002) sowie den Vereinigten Staaten als terroristische Vereinigungen eingestuft und sind seit 1993 in Deutschland und seit 2001 in Großbritannien[3] verboten.[4] Die Vereinten Nationen und Staaten wie China, Russland, Indien und Ägypten stufen die PKK nicht als Terrororganisation ein. Im Mai 2008 wurde die PKK in den USA auf die Drogenhandelsliste des Foreign Narcotics Kingpin Designation Act gesetzt.[5] Die PKK wird vom deutschen Verfassungsschutz als größte „ausländerextremistische Organisation in Deutschland“ gewertet. Dabei versuche sie ihr aggressives Vorgehen im Nahen Osten durch ein friedfertiges Auftreten in Europa zu verdecken, dennoch komme es zu gewalttätigen Ausschreitungen durch ihre Anhänger.[6][4] Im Jahr 2018 schätzte der Verfassungsschutz die Zahl der PKK-Mitglieder in Deutschland auf 14.000, mit steigender Tendenz.[7] Gemäß einer Analyse des Council on Foreign Relations verübte die PKK im Jahr 2011 insgesamt 35 Terrorakte und stand damit auf Position 9 der weltweit aktivsten Terrororganisationen.[8]

  1. Michael Thumann: General Irrgang. In: Zeit Online. 3. März 2008, abgerufen am 3. April 2008.
  2. Olivier Piot: Che, Balzac und natürlich Öcalan – Eine Reise ins irakische Hinterland der PKK. In: Le Monde diplomatique, deutsche Ausgabe. 9. November 2007, abgerufen am 10. August 2018 (Aus dem Französischen von Edgar Peinelt).
  3. Country Policy and Information Note Turkey: Kurdistan workers party (PKK), Februar 2020, Home Office, S. 14, Note 3.2.2., pdf
  4. a b Arbeiterpartei Kurdistans (PKK). (PDF; 1600 KBytes) Bundesamt für Verfassungsschutz, Juli 2015, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 11. August 2016; abgerufen am 13. Juli 2018.
  5. Treasury Sanctions Supporters of the Kurdistan Workers Party (PKK) Tied to Drug Trafficking in Europe. U.S. Department of the Treasury, 1. Februar 2012, S. 1, abgerufen am 23. August 2016 (englisch).
  6. „Arbeiterpartei Kurdistans“ (PKK). In: verfassungsschutz.de. Archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 14. Juni 2018; abgerufen am 8. Juli 2018.
  7. Martin Knobbe, Sven Röbel, Fidelius Schmid: Verbotene Kurdenpartei – PKK-Verfahren in Deutschland sprunghaft angestiegen. In: Spiegel Online. 16. März 2018, abgerufen am 11. August 2018.
  8. Micah Zenko: The Latest in Tracking Global Terrorism Data. In: cfr.org. 19. November 2012, abgerufen am 27. September 2018 (englisch).

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