Arbeitszeitgesetz

Das deutsche Arbeitszeitgesetz betrifft den öffentlich-rechtlichen Arbeitsschutz. Es begrenzt die höchstzulässige tägliche Arbeitszeit, es setzt Mindestruhepausen während der Arbeitszeit und Mindestruhezeiten zwischen Beendigung und Wiederaufnahme der Arbeit sowie die Arbeitsruhe an Sonn- und Feiertagen fest. Zudem enthält es Schutzvorschriften zur Nachtarbeit. Das Gesetz ist für Arbeitgeber und Arbeitnehmer verbindlich.

Basisdaten
Titel: Arbeitszeitgesetz
Abkürzung: ArbZG
Art: Bundesgesetz
Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland
Rechtsmaterie: Arbeitsrecht
Fundstellennachweis: 8050-21
Erlassen am: 6. Juni 1994
(BGBl. I S. 1170, 1171)
Inkrafttreten am: 1. Juli 1994
Letzte Änderung durch: Art. 6 G vom 22. Dezember 2020
(BGBl. I S. 3334)
Inkrafttreten der
letzten Änderung:
1. Januar 2021
(Art. 9 G vom 22. Dezember 2020)
GESTA: G058
Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten.

Das Arbeitszeitgesetz dient der Umsetzung der Europäischen Richtlinie 93/104/EG vom 23. November 1993 und der Richtlinie 2003/88/EG über bestimmte Aspekte der Arbeitszeitgestaltung in nationales deutsches Recht, außerdem der Vereinheitlichung des Arbeitszeitrechts nach der Herstellung der Einheit Deutschlands.[1] Vor dem Inkrafttreten des Arbeitszeitgesetzes war die Arbeitszeit der westdeutschen Beschäftigten in der Arbeitszeitordnung (AZO) sowie in mehreren Spezialgesetzen geregelt, in der DDR im 8. Kapitel des Arbeitsgesetzbuchs.[2]

Zweck des Arbeitszeitgesetzes ist, die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer bei der Arbeitszeitgestaltung zu gewährleisten und die Rahmenbedingungen für flexible Arbeitszeiten zu verbessern sowie den Sonntag und die staatlich anerkannten Feiertage als Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung der Arbeitnehmer zu schützen (§ 1 ArbZG).

  1. Dirk Neumann, Josef Biebl, J. Deneck: Arbeitszeitgesetz - ArbZG. 16. Aufl., München 2013
  2. Arbeitsgesetzbuch der Deutschen Demokratischen Republik vom 16. Juni 1977, im Gesetzblatt der DDR, Teil I Nr. 18 vom 22. Juni 1977, S. 185ff., Digitalisat.

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