Auswanderung

Deutsche Emigranten gehen an Bord eines in die USA fahrenden Dampfers (um 1850)
Japanisches Regierungsplakat zur Förderung der Auswanderung nach Brasilien
Österreichisch-Ungarische Auswanderer auf einem Schiff der Austro-Americana in Triest Anfang des 20. Jahrhunderts
Auswandererlager der Hamburger BallinStadt (1907)

Auswanderung oder Emigration (von lateinisch ex, e ‚hinaus‘ und migrare ‚wandern‘) ist das Verlassen eines Heimatlandes auf Dauer. Emigranten oder Auswanderer verlassen ihre Heimat aus wirtschaftlichen, religiösen, politischen, beruflichen oder persönlichen Gründen. Auf die Auswanderung aus einem Land folgt die Einwanderung (Immigration) in ein anderes. Der Wohnsitzwechsel innerhalb eines festgelegten Gebietes wird hingegen als Binnenmigration bezeichnet. Meist wandern Einzelpersonen oder einzelne Familien aus; in der Geschichte gab es aber auch Auswanderungen von großen Bevölkerungsgruppen.

Laut Artikel 13 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte hat jeder Mensch das Recht, „sich innerhalb eines Staates frei zu bewegen und seinen Aufenthaltsort frei zu wählen“ sowie „jedes Land, einschließlich seines eigenen, zu verlassen und in sein Land zurückzukehren“.[1]

In der Wissenschaft ist heute der nicht auf Auswanderung beschränkte Begriff Migration gebräuchlicher. Neben der Migrationssoziologie beteiligen sich zahlreiche Sozialwissenschaften an der Migrationsforschung.

Eine Person hat laut statistischem Bundesamt in Deutschland einen Migrationshintergrund, wenn sie selbst oder mindestens ein Elternteil nicht mit deutscher Staatsangehörigkeit geboren wurde.[2]

  1. Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, Artikel 13, vom 10. Dezember 1948, auf Wikisource.
  2. Natalie Amiri: Zwischen den Welten. Von Macht und Ohnmacht im Iran. Aufbau, Berlin 2021, ISBN 978-3-351-03880-9; Taschenbuchausgabe ebenda 2022, ISBN 978-3-7466-4030-3, S. 211–212.

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