Bauernbefreiung

Die Bauernbefreiung bezeichnet die mehr als hundert Jahre dauernde Ablösung der persönlichen Verpflichtungen der Bauern gegenüber ihren Grund- und Leibherren vorwiegend im 18. und 19. Jahrhundert. Der Begriff wurde 1887 vom Straßburger Volkswirt Georg Friedrich Knapp (1842–1926) eingeführt.[1] Dieser kritisierte auch die Landabtretungen und das sich verschlechternde wirtschaftliche Schicksal der landbesitzlosen Bevölkerungsschichten in Preußen. Meist werden unter dem Begriff die Abschaffung der persönlichen Unfreiheit und der Übergang des Grundbesitzes in das Privateigentum der Bauern zusammengefasst.

  1. Friedrich-Wilhelm Henning: Landwirtschaft und ländliche Gesellschaft in Deutschland, Bd. 2: 1750 bis 1976. Schöningh, Paderborn 1978, ISBN 3-506-99186-8, S. 62.

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