Beamtenrecht (Deutschland)

Das Beamtenrecht in Deutschland regelt das Sonderrechtsverhältnis der Beamten. Das Beamtenrecht gehört zum öffentlichen Recht und ist Teil des Besonderen Verwaltungsrechts.

Der Staat bzw. andere juristische Personen des öffentlichen Rechts bedürfen natürlicher Personen, um handlungsfähig zu sein. Diese Aufgabe wird vom Öffentlichen Dienst wahrgenommen. Der Staat handelt dabei durch Beamte sowie durch Soldaten (geregelt im Soldatengesetz), Richter (geregelt im Deutschen Richtergesetz) und Arbeitnehmer, die nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD), dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) und dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst des Landes Hessen (TV-H) vergütet werden. Die Soldaten, Richter und Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst betreffenden Rechtsverhältnisse zählen nicht zum Beamtenrecht, obwohl insbesondere bei Soldaten und Richtern vielfach Parallelen bestehen.


From Wikipedia, the free encyclopedia · View on Wikipedia

Developed by Nelliwinne