Blindheit

Klassifikation nach ICD-10
H54 Blindheit und Sehschwäche
ICD-10 online (WHO-Version 2019)
Blick in eine belebte Einkaufspassage mit hell beleuchteten Schaufenstern und spiegelnd-glattem, hellem Steinboden. Uns kommt lässig ein schlanker, attraktiver Mann von etwa vierzig Jahren entgegen. Er hat volles, dunkles Haar, trägt eine schwarze Hose, ein modisches, dunkelgrau gestreiftes, langärmeliges Hemd und eine sehr dunkle Sonnenbrille mit seitlich herumgezogenem Blendschutz. Er führt an einem Blindenhundgeschirr einen blonden Labrador Retriever, der ein blaues Halstuch trägt. Zwei junge Frauen schräg links hinter den beiden betrachten das Gespann mit Interesse.
Blinder Mann mit seinem Blindenführhund

Unter Blindheit versteht man die ausgeprägteste Form einer Sehbehinderung mit gänzlich fehlendem oder nur äußerst gering vorhandenem visuellen Wahrnehmungsvermögen eines oder beider Augen. Sie kann angeboren (Geburtsblindheit) oder erworben sein. Die Aussichten auf eine Verbesserung oder gar Heilung sind, abhängig von Krankheitsbeginn, Ursachen und – insbesondere in Ländern der „Dritten Welt“ – generell dem Zugang zu entsprechenden Behandlungsangeboten, gering. Davon abgesehen gibt es eine Reihe von Erkrankungen, für die es keinen wirksamen therapeutischen Ansatz gibt und die deshalb als unheilbar gelten. Wenn eine Blindheit beide Augen betrifft, ist sie eine schwere Behinderung, bei der nach deutscher Gesetzgebung grundsätzlich ein Anspruch auf Beihilfe in Form von Blindengeld besteht. Er wird im jeweiligen Landesblindengeldgesetz oder als Blindenhilfe im Sozialgesetzbuch (SGB XII § 72) geregelt.[1][2]

  1. Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) – Sozialhilfe – § 72 Blindenhilfe
  2. Bayerisches Blindengeldgesetz. Was ist Blindheit nach dem BayBlindG (Memento vom 11. Dezember 2005 im Internet Archive)

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