Buchpreisbindung

Die Buchpreisbindung ist eine gesetzliche oder vertragliche Preisbindung für Bücher und ähnliche Produkte. Sie schreibt den Verlagen (beziehungsweise den Buchimporteuren) vor, für jedes Buch einen unveränderbaren Preis festzusetzen und bekanntzumachen, der dann für alle Letztverkäufer (etwa Buchhandlungen) verbindlich ist, also nicht unter- und teilweise zusätzlich auch nicht überschritten werden darf.

Dieser Eingriff in die freie Marktwirtschaft wird vor allem damit gerechtfertigt, dass dem Buch als Kulturgut eine Sonderstellung zukomme und die Buchpreisbindung ein vielfältiges Buchangebot sowie eine flächendeckende Versorgung durch kleinere Buchhandlungen gewährleiste.

Eingeführt wurde die Buchpreisbindung in Deutschland im Jahr 1888.[1] Seit 1981 gilt in Frankreich ein Gesetz (Loi Lang), welches Vorbild für gesetzliche Regelung in europäischen Ländern war. 2002 wurde in Deutschland das Buchpreisbindungsgesetz eingeführt. 2013 galten entsprechende Regelungen in elf EU-Staaten. Im deutschsprachigen Raum verfügen Deutschland und Österreich über eine gesetzlich vorgeschriebene Buchpreisbindung, in der Schweiz ist der Buchpreis wie in Großbritannien und den USA frei. Viele Länder haben eine Gesetzeslage, die einer Buchpreisbindung entgegengesetzt ist, also Verlagen verbietet, ihren Abnehmern einen Endverbraucherpreis vorzuschreiben. So bekamen mehrere Verlage in den Vereinigten Staaten Probleme mit der Justiz dafür, dass sie Amazon einen Mindestpreis für ihre E-Books vorgeben wollten.[2]

  1. Jürgen Kühnert: Die Geschichte der Buchpreisbindung in Deutschland: von ihren Anfängen bis ins Jahr 1945, Otto Harrassowitz Verlag, 2009, S. 91 [1]
  2. Apple hat illegal Preise bei E-Books abgesprochen. In: Welt Online. 10. Juli 2013 (welt.de [abgerufen am 3. Februar 2016]).

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