Consideration (England und Wales)

Consideration (lateinisch causa lucrativa) bezeichnet im Recht von England und Wales das Erfordernis einer vertraglichen Gegenleistung. Eine Gegenleistung ist eine Voraussetzung der Einklagbarkeit von Verträgen, die weder gesiegelt noch vor Zeugen unterfertigt sind.


From Wikipedia, the free encyclopedia · View on Wikipedia

Developed by Nelliwinne