Convent (Studentenverbindung)

Der Convent (auch Konvent; von lat. conventus: „Zusammenkunft“) ist das maßgebliche Organ in der Constitution von Studentenverbindungen.[1][2] Unter den Stimmberechtigten (alle Anwesenden mit Ausnahme des Conventsleiters; dies ist meist der Senior der Aktivitas (x) bzw. der Altherrenschaft (AHx), falls anwesend) herrscht Wahlgleichheit.[3] Dass dieses „basisdemokratische“ Conventsprinzip dem Führerprinzip zuwiderlief, war einer der zentralen Konfliktpunkte in der Zeit des Nationalsozialismus.

  1. J. Vollmann: Burschicoses Wörterbuch. Ragaz 1846, S. 116; Neuauflage mit Vorwort, WHB Verlag, Mönchengladbach 2020, ISBN 978-3-943953-02-2
  2. Duden: Der Konvent, Nr. 3a
  3. Paulgerhard Gladen: Gaudeamus igitur – die studentischen Verbindungen einst und jetzt. München 1986, S. 33

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