Debellatio

Mit Debellatio bzw. Debellation (lat. für ‚vollständige Besiegung‘, ‚Kriegsbeendigung‘; zu bellum ‚Krieg‘), auch kriegerische Niederwerfung, bezeichnet man das durch vollständige Zerstörung und militärische Niederringung eines feindlichen Staates herbeigeführte Ende eines Krieges. Die inzwischen veraltete Debellatio-Doktrin im Völkergewohnheitsrecht besagte, dass ein militärisch vollständig besiegter Staat, dessen Institutionen zerstört sind, kein Völkerrechtssubjekt mehr ist.[1]

  1. Carolin Söfker: Durch die Besatzungsmacht geprägte Neuordnungen besetzter Staaten: Welche Auswirkungen haben völkerrechtlich verbotene Angriffskriege auf die Reichweite der Kompetenzen von Besatzungsmächten? Untersucht am Beispiel des Irak-Krieges, Herbert Utz Verlag, München 2015, ISBN 978-3-8316-4389-9, S. 46.

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