Deutsche Reparationen nach dem Zweiten Weltkrieg

Deutsche Reparationen nach dem Zweiten Weltkrieg sind Reparationen Deutschlands nach dem Zweiten Weltkrieg an Länder, die sich mit dem Deutschen Reich im Kriegszustand befanden oder deren Gebiet von der Wehrmacht besetzt worden war. Anders als die deutschen Reparationen nach dem Ersten Weltkrieg aufgrund des Kriegsschuldartikels im Vertrag von Versailles (Art. 231) bestanden die Reparationsverpflichtungen nicht auf friedensvertraglicher Grundlage. Sie erfolgten nach Kriegsende auch nicht in Geldzahlungen von deutscher Seite, sondern in Demontagen durch die Siegermächte, der Beschlagnahme deutschen Auslandsvermögens sowie dem Einsatz deutscher Zwangsarbeiter.

Im Rahmen der deutschen Wiedergutmachungspolitik schloss die Bundesrepublik Deutschland hingegen mit zwölf westeuropäischen Staaten sowie mit Israel und der Jewish Claims Conference bilaterale Verträge, die die Versorgung der Kriegsopfer und die Entschädigung von Opfern der nationalsozialistischen Verfolgung beinhalteten.[1]

  1. Entstehung und Fortentwicklung der Wiedergutmachungs- und Kriegsfolgenregelungen in Deutschland (Memento vom 2. November 2014 im Internet Archive; PDF), Bundesfinanzministerium, abgerufen am 8. April 2023, S. 36.

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