Einkommensteuertarif

Der Einkommensteuertarif ist in der Finanzwissenschaft und der Steuerlehre die Berechnungsvorschrift (Steuertarif) zur Einkommensteuer. Er gibt an, wie viel Steuern auf ein gegebenes zu versteuerndes Einkommen zu zahlen sind. Dies ist beispielsweise in § 32a EStG für Deutschland oder in § 33 EStG für Österreich festgelegt.


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