Emir

Die Bezeichnung Emir (im europäischen Raum emīr ausgesprochen, über niederländisch emier 1728 ins Deutsche vermittelt;[1] von arabisch أمير, DMG amīr, wie Admiral, abgeleitet vom Verbalstamm أَمَرَ, DMG amara ‚befehlen‘, über türk. emir) bedeutet „Befehlshaber“, „Herrscher“, „Fürst“, „Stammesfürst“, auch „Gouverneur“, und wird oder wurde entsprechend in mehreren islamischen Ländern verwendet. Weitere Träger dieses Titels sind nicht-regierende Mitglieder arabischer Herrscherhäuser, die selbst keine besonderen Machtbefugnisse besitzen oder die Herrscherhäusern in Ländern angehören, in denen die Monarchie nicht mehr besteht. Die deutsche Entsprechung ist in diesem Fall in der Regel der Begriff Prinz.

  1. Friedrich Kluge, Alfred Götze: Etymologisches Wörterbuch der deutschen Sprache. 20. Auflage. Hrsg. von Walther Mitzka. De Gruyter, Berlin / New York 1967; Neudruck („21. unveränderte Auflage“) ebenda 1975, ISBN 3-11-005709-3, S. 164.

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