Epilepsie

Klassifikation nach ICD-10
G40.– Epilepsie
G41.– Status epilepticus
ICD-10 online (WHO-Version 2019)

Epilepsie (von altgriechisch ἐπίληψις epílēpsis, deutsch ‚Angriff‘, ‚Überfall‘, über ἐπιληψία und lateinisch epilepsia, „Anfall, Krampfanfall, Anfallsleiden“, seit dem 16. Jahrhundert nachweisbar[1]), im Deutschen in früheren Jahrhunderten, abgeleitet von Fall ‚Sturz‘, ‚Fall‘, Fallsucht (auch mittelhochdeutsch ‚fallende Sucht‘ und lateinisch Morbus caducus) und zerebrales Anfallsleiden oder zerebrales Krampfleiden genannt, bezeichnet eine Erkrankung mit mindestens einem spontan aufgetretenen epileptischen Anfall, der nicht durch eine aktuell bestehende, erkennbare Ursache (beispielsweise eine akute Entzündung des Gehirns, einen Schlaganfall oder eine Kopfverletzung) oder einen Auslöser (wie Entzug von Alkohol bei bestehender Alkoholabhängigkeit oder massiven Schlafmangel) hervorgerufen wurde. Voraussetzung für die Diagnosestellung schon nach einem Anfall ist ein erkennbar hohes Wiederholungsrisiko, ansonsten liegt definitionsgemäß erst nach zwei Anfällen im Abstand von mindestens 24 Stunden eine Epilepsie vor.

Ein epileptischer Anfall[2] ist eine Folge plötzlich auftretender, synchroner elektrischer Entladungen von Nervenzellen (Neuronengruppen) im Gehirn, die zu ungewollten stereotypen Bewegungs- oder Befindensstörungen führen.

  1. Kluge: Etymologisches Wörterbuch der deutschen Sprache. 24. Auflage.
  2. Was tun bei einem Anfall? Epilepsiemuseum.de; abgerufen am 14. Januar 2021

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