Evidenz (Philosophie)

Evidenz bezeichnet in der Philosophie das aufgrund von Augenschein oder zwingender Schlussfolgerung unbezweifelbar Erkennbare oder die dadurch erreichte unmittelbare Einsicht.[1] Eine aufgrund von Evidenz gewonnene Gewissheit wird als selbstverständlich empfunden, für die es keiner Beweisführung bedarf. In einer philosophiegeschichtlichen Sichtweise wird der Begriff Evidenz in den jeweiligen Positionen mit eigenen Inhalten ausgefüllt. Das Adjektiv evident wird im Sinne von „offensichtlich“ auch außerhalb der Philosophie in beliebigen Kontexten verwendet.[2]

Ausgehend von englisch evidence hat sich in jüngerer Zeit eine andere, teils gegensätzliche Wortbedeutung etabliert: Evidenz als Bezeichnung für empirische Nachweise in der Wissenschaft. Siehe dazu Empirische Evidenz.

  1. Rudolf Eisler: Art. Evidenz, in: Wörterbuch der philosophischen Begriffe, 1904.
  2. Duden online: evident

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