Fallschirm

Tandemsprung mit einem Flächenfallschirm; direkt über den Springern befindet sich der Slider

Ein Fallschirm ist ein technisches Gerät, das dazu dient, eine Person oder einen Gegenstand aus großer Höhe unversehrt auf den Boden zu bringen. Dazu vergrößert es den Luftwiderstand oder erzeugt einen dynamischen Auftrieb. Beides verringert die Fallgeschwindigkeit.

Wird der Schirm als Sprungfallschirm zum geplanten Absetzen von Personen eingesetzt, gehört er in Deutschland nach § 1 Abs. 2 Nr. 8 LuftVG zur Luftfahrzeugklasse der Luftfahrzeuge. Fallschirme, die zur Rettung aus einer Luftnot dienen, zählen dagegen zu den Rettungsfallschirmen (auch Notschirme).

Bremsschirme zählen nicht zu den Fallschirmen.


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