Forst

Ein bäuerlicher Forst

Als Forst () werden heute bewirtschaftete Wälder bezeichnet, deren Baumartenzusammensetzung anthropogen nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten (insbesondere Rohholzertrag) mehr oder weniger kontrolliert wird. Die begriffliche Trennung zwischen Wald und Forst ist im allgemeinen Sprachgebrauch fließend, eindeutig ist hier nur die Abgrenzung zum Urwald. Fachsprachlich ist mit Forst in aller Regel ein forstwirtschaftlich genutzter Wald gemeint, auch wenn die Naturnähe von Forsten je nach der Bewirtschaftungsmethode sehr unterschiedlich sein kann. Damit ist die heutige Abgrenzung der ursprünglichen entgegengesetzt.[1]

Im früheren Sprachgebrauch waren Forste königlicher Wald oder Bannforst (Bannwald)[2], später verstand man darunter Wälder mit Jagdrecht, Fischerei- und Holzrecht für speziell Berechtigte.[3]

  1. BUND Landesverband Nordrhein-Westfalen: Wald versus Forst. bund-nrw.de, online abgerufen am 17. Januar 2024.
  2. Bernhard Schmid: Forst und Forestis als Reichsgebiet, in: Zeitschrift des Historischen Vereins des Kantons Bern, Bd. 44 (1957–1958), Heft 2
  3. Der neue Brockhaus. 2. Band, Wiesbaden 1958, Lemma Forst.

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