Intendant

Als Intendanten oder Intendantin (abgeleitet von lateinisch intendere, „einen Weg einschlagen“[1]) bezeichnet man im deutschsprachigen Raum gesamtverantwortliche Geschäftsführer und künstlerische Leiter eines Festspielhauses, eines Theaters, eines Opernhauses, eines Sinfonieorchesters, eines Festivals oder einer ähnlichen Institution oder das oberste Organ einer öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalt.[2][3] Ein Theaterleiter oder Prinzipal ist dagegen ein selbständiger Unternehmer als Pächter oder Betreiber eines Theaters.

  1. Ursula Hermann, Knaurs etymologisches Lexikon, 1983, S. 219.
  2. Heinz-Dietrich Fischer: Zentren und Peripherien der Kommunikations-Historie LIT Verlag, 2015. Abgerufen am 6. Juli 2017.
  3. Ulrich Ammon et al.: Variantenwörterbuch des Deutschen Walter de Gruyter, 2004. Abgerufen am 6. Juli 2017.

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