Kaiser

Die deutsche Titelbezeichnung Kaiser (weiblich Kaiserin) leitet sich vom Namen des römischen Politikers Gaius Iulius Caesar ab, der am Ende der römischen Republik als De-facto-Staatsoberhaupt fungierte. Die Herrschaft und selten auch der Herrschaftsbereich werden entsprechend als Kaisertum bezeichnet. In der Antike hießen seit der Zeit des Augustus, des Großneffen Caesars, die Herrscher des Römischen Reichs Imperator Caesar Augustus (siehe auch Prinzipat und Spätantike). Während im Oströmisch-Byzantinischen Reich das Kaisertum bis 1453 existierte, erlosch das weströmische Kaisertum je nach Standpunkt im Jahre 476 oder 480.

Im europäischen Mittelalter wurden nach der „Erneuerung“ des westlichen Kaisertums durch Karl den Großen im Jahr 800 auch die vom Papst gekrönten Herrscher des Frankenreiches und später des Heiligen Römischen Reiches als Kaiser bezeichnet. Der bereits zuvor vorhandene sakrale Aspekt des Kaisertums wurde stärker als bislang christlich interpretiert, die westlichen Kaiser wurden als Beschützer des Abendlandes und des christlichen Glaubens angesehen. Ihnen sollte damit verbunden auch die Ehrenhoheit über die lateinisch-christlichen Könige zustehen, wenngleich dies faktisch nicht oder kaum durchzusetzen war. Beim mittelalterlichen Kaisertum handelte es sich somit um eine „gesteigerte Königsherrschaft“,[1] analog zum Großkönig („König der Könige“). In der Neuzeit verlor der Titel seinen sakralen und universalen Charakter, wurde zunehmend mit dem Königstitel identisch und zudem auch auf nichtchristliche, außereuropäische Herrscher bezogen, insbesondere wenn diese eine göttliche Herkunft geltend machten. Seit 1979 wird als einziger Monarch nur noch der Tennō von Japan als Kaiser bezeichnet.

  1. Bernd Schneidmüller: Die Kaiser des Mittelalters. Von Karl dem Großen bis Maximilian I. München 2006, S. 7.

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