Kardinal

Wappen eines Erzbischofs im Kardinalsrang, erkennbar an dem roten Kardinalshut (Galero) mit 30 seitlichen Quasten (Fiocchi) sowie an dem erzbischöflichen (doppelten) Vortragekreuz
Der ehemalige mailändische Erzbischof Kardinal Dionigi Tettamanzi im Kardinalsornat (2008)
Die Kardinäle Walter Kardinal Kasper (links) und Godfried Kardinal Danneels in Chorkleidung (2008)

Kardinal ist ein Titel der römisch-katholischen Kirche und die ranghöchste Würde nach dem Papst.[1] Der auf Lebenszeit verliehene Kardinalstitel beruft den Träger zur besonderen Mitverantwortung an der Gesamtleitung der Kirche im Kardinalskollegium[2] sowie der Römischen Kurie und berechtigt bis zur Vollendung des 80. Lebensjahres grundsätzlich zur Teilnahme an der Papstwahl.

Diözesanbischöfe mit Kardinalstitel nehmen diese Aufgaben zusätzlich zur Leitung ihres Bistums wahr, während Kurienkardinäle in leitender Funktion – vergleichbar mit einem Minister – an der Kurie in Rom tätig sind.

Das Kardinalskollegium ist in einer Ehrenrangfolge in drei Kardinalsklassen gegliedert, sein Vorsitzender ist der Kardinaldekan. Von den derzeit 236 Kardinälen wären 126 im Konklave wahlberechtigt (Stand: 08. Juni 2024).

  1. Kirche von A–Z: Kardinal. In: dbk.de. Verband der Diözesen Deutschlands, abgerufen am 29. September 2019.
  2. Mit Bescheidenheit in den Senat des Papstes. In: welt.de. 13. Februar 2015, abgerufen am 31. Juli 2019.

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