Konventionalismus

Der Konventionalismus (latein. conventio: „übereinkommen“) ist innerhalb der Philosophie eine Richtung, die von der These ausgeht, dass wissenschaftliche Erkenntnisse und Gesetze (auch moralische Gesetze) nicht auf Übereinstimmung mit der Beschaffenheit der Realität, sondern auf Konventionen beruhen.

Konventionalismus als Strömung der Wissenschaftstheorie geht davon aus, dass Beobachtungstatsachen durch beliebige alternative Konstruktionen in eine rationale Ordnung gebracht werden können. Auch sich widersprechende Theorien können so immer mit den Beobachtungen in Übereinstimmung gebracht werden; demzufolge können Tatsachen keine Prüfungsinstanz für die Gültigkeit von Theorien abgeben. Erforderlichenfalls wird der Konventionalist die angestrebte Übereinstimmung mittels Einführung von Ad-hoc-Hypothesen erzielen.[1]

„Die konventionalistisch aufgefaßten Naturgesetze sind durch keine Beobachtung falsifizierbar, denn erst sie bestimmen, was eine Beobachtung, was insbesondere eine wissenschaftliche Messung ist.“

Karl Popper: Logik der Forschung[2]
  1. Victor Kraft: Das Problem der Induktion. Zeitschrift für allgemeine Wissenschaftstheorie. 1, 1970, S. 80f.
  2. Karl R. Popper: Logik der Forschung. 8. Auflage. J. C. B. Mohr (Paul Siebeck), Tübingen 1984, S. 48.

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