Liste der Herrscher der Kurpfalz

Burg Cochem an der Mosel
Burg Stahleck am Mittelrhein, Hauptsitz der Pfalzgrafen von 1142 bis 1182
Heidelberger Schloss (1620), Residenz von Pfalzgrafschaft und Kurfürstentum seit 1182

Die Liste der Herrscher der Kurpfalz enthält alle in der späteren Kurpfalz regierenden Pfalzgrafen bei Rhein und alle Inhaber der damit verbundenen pfälzischen Kurwürde. Nicht aufgeführt sind Herzöge von Bayern, die zwar den Titel eines Pfalzgrafen führten, aber nicht in der Pfalz regierten, sowie regierende Mitglieder pfälzischer Nebenlinien, die nicht die Kurwürde innehatten.

Die Reihe der Pfalzgrafen bei Rhein beginnt 1085 mit Heinrich II. von Laach, einem Parteigänger Kaiser Heinrichs IV. Nach dem Tod Hermanns II., des letzten Pfalzgrafen von Lothringen aus dem Haus der Ezzonen, heiratete dessen Witwe Adelheid von Weimar-Orlamünde in dritter Ehe Heinrich von Lach. Dieser wurde von Kaiser für seine Loyalität im Investiturstreit mit der Pfalzgrafenwürde belohnt und während seines Italienzugs 1090 zum Reichsverweser ernannt. Da seine Erbgüter beiderseits des Rheins im Mayengau und Engersgau lagen, verschob sich das Pfalzgrafenamt vom Territorium der Lothringer, dem Ruhrgau und Brabant, nach Süden. Deshalb nannte sich Heinrich als erster „Pfalzgraf bei Rhein“.

Ihm folgte sein Stief- und Adoptivsohn Siegfried von Ballenstedt aus dem Haus der Askanier, der die Burg Cochem an der Mosel erbaute und 1113 im Kampf gegen Kaiser Heinrich V. starb. Der Kaiser erkannte die Erbansprüche von Siegfrieds minderjährigem Sohn nicht an und ernannte stattdessen seinen Getreuen Gottfried von Calw zum rheinischen Pfalzgrafen. Siegfrieds Witwe Gertrud von Northeim († 1154) heiratete Otto I. von Salm-Rheineck, der seinem Stiefsohn Wilhelm von Ballenstedt 1126 zur Wiedereinsetzung als Pfalzgraf verhalf, allerdings bis zu seiner Volljährigkeit noch unter der Regentschaft Gottfrieds. Dabei hatte ihn Lothar III. von Supplinburg, der Schwager Gertruds unterstützt, nachdem dieser 1125 zum römisch-deutschen König gewählt worden war. Wilhelm starb 1140 kinderlos und hinterließ seinen Eigenbesitz einem Kloster. (Frei vererbliche Eigengüter der jeweiligen Pfalzgrafen, als Lehen gehaltene Güter und pfalzgräfliche Amtsgüter wurden grundsätzlich unterschieden. Doch konnten Eigengüter etwa den Erzbischöfen zu Lehen aufgetragen werden oder an das Reich heimgefallene Lehnsgüter vom König dem Amtsgut zugeschlagen werden.) Der mittlerweile herrschende erste Stauferkönig Konrad III. erkannte die Titularansprüche Ottos, der von Kaiser Lothar zum Co-Pfalzgrafen ernannt worden war, jedoch nicht an und belehnte stattdessen seinen eigenen Halbbruder Heinrich Jasomirgott von Österreich und ein Jahr später seinen Schwager Hermann von Stahleck mit dem Pfalzgrafenamt, der im Gegensatz zu seinen Vorgängern bereits am Mittelrhein begütert war.

Seither war dessen Burg Stahleck bei Bacharach Sitz der Pfalzgrafen. Nach Hermanns Tod 1156 übertrug Kaiser Friedrich I. Barbarossa die Pfalzgrafenwürde seinem Halbbruder Konrad dem Staufer, der außerdem den Familienbesitz der Staufer im Speyergau und Wormsgau (mit der Wormser Hochstiftsvogtei) sowie die Vogtei des Klosters Schönau bei Heidelberg erhielt. Damit verschob sich der Schwerpunkt der Pfalzgrafen erneut weiter entlang des Rheins nach Süden. Um 1182 verlegte Konrad seine Hofhaltung von Stahleck auf die Burg Heidelberg. Nach dessen Tod fiel die Pfalzgrafschaft 1195 an seinen Schwiegersohn, den Welfen Heinrich V. von Braunschweig und seine Frau Agnes von Staufen. Deren einziger Sohn Heinrich starb 1214 kinderlos, nachdem die Tochter Agnes von Braunschweig 1212 mit dem sechsjährigen Wittelsbacher Otto II. von Bayern verlobt worden war. Dessen mächtiger Vater Ludwig der Kelheimer hatte zunächst den Welfenkaiser Otto IV., den Bruder Pfalzgraf Heinrichs V., unterstützt, wofür er die Erblichkeit des Herzogtums Bayern bestätigt bekam, war aber 1212 auf die Seite von Ottos jungem Gegenkönig, dem Staufer Friedrich II. gewechselt, der ihn zum Dank mit der Pfalzgrafschaft belehnte. Die drei rheinischen Erzbischöfe verdrängten daraufhin den Welfen Heinrich V. aus den Gebieten am Rhein. Ludwig der Kelheimer legte damit sowohl den Grundstein für die bis 1918 währende wittelsbachische Herrschaft in Bayern als auch für die ebensolang andauernde Herrschaft seines Hauses in der Pfalz. Alle späteren Pfalzgrafen und somit auch die Kurfürsten von der Pfalz stammten aus dem Hause Wittelsbach.

Seit Bestehen des Kurkollegiums (etwa Mitte des 13. Jahrhunderts) war die Pfalzgrafschaft (mit einer Unterbrechung von 1623 bis 1648) auch Kurfürstentum – der jeweilige Pfalzgraf hatte also das Recht zur Teilnahme an der Wahl des römisch-deutschen Königs. Die Zugehörigkeit wurde 1356 durch die von Kaiser Karl IV. erlassene Goldene Bulle festgeschrieben. Seither wurden die inzwischen angesammelten Territorien der wittelsbachischen Pfalzgrafen bei Rhein als Kurpfalz bezeichnet. Mit Beginn des Dreißigjährigen Krieges, den der calvinistische Pfälzer Kurfürst Friedrich V. durch die Annahme seiner Wahl zum böhmischen „Winterkönig“ im anti-habsburgischen Ständeaufstand 1619/20 ausgelöst hatte, ging 1623 die Kurwürde an die katholische Linie der Herzöge von Bayern verloren. Nach dem Westfälischen Frieden 1648 wurde eine achte Kur für die Pfalz eingerichtet (causa palatina), die mit dem Aussterben der bayerischen Wittelsbacher 1777 wieder mit der alten Kur zusammenfiel. Seit 1720 war die Kurpfälzer Residenz von Heidelberg auf das Schloss Mannheim verlegt worden und 1778 wurde der Herrschaftssitz Pfalz-Baierns von Mannheim in die Münchner Residenz verlegt.


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