Mitunternehmerschaft

Eine Mitunternehmerschaft ist der Zusammenschluss mehrerer natürlicher oder juristischen Personen (Mitunternehmer) zur gemeinsamen Erzielung von Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft, Einkünften aus Gewerbebetrieb oder Einkünften aus selbständiger Arbeit.

Mitunternehmerschaft ist ein rein steuerrechtlicher Begriff. Mitunternehmer im Sinne des § 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG ist, wer als Gesellschafter einer Personengesellschaft Mitunternehmerrisiko trägt und Mitunternehmerinitiative entfalten kann.

Das Ergebnis einer Mitunternehmerschaft wird nach § 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG und verfahrensrechtlich nach § 179, § 180 AO gesondert und einheitlich für alle Beteiligten festgestellt und auf die Mitunternehmer verteilt.


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