Provisorische Zentralgewalt

Der Bundestag ließ ab April 1848 die Nationalversammlung wählen. Sie kam am 18. Mai erstmals zusammen und diente als vorläufiges Reichsparlament.
Die Nationalversammlung beschloss das Zentralgewaltgesetz für eine provisorische Regierung. Der Bundestag erkannte die Zentralgewalt am 12. Juli an. Die Zentralgewalt selbst bestand laut Zentralgewaltgesetz aus Reichsverweser und Reichsministern.

Die Provisorische Zentralgewalt war die Regierung des kurzzeitig existierenden Deutschen Reiches 1848/1849. Die Frankfurter Nationalversammlung schuf am 28. Juni 1848 mit dem Zentralgewaltgesetz dazu die vorläufige Verfassungsordnung. Am 20. Dezember 1849 endete die Zentralgewalt, ihre Befugnisse übernahm eine Bundeszentralkommission von Österreich und Preußen.

Die Zentralgewalt bestand aus einem Reichsverweser, dem Erzherzog Johann von Österreich als einem Ersatz-Monarchen, und den vom Reichsverweser ernannten Reichsministern. Dies war die erste gesamtdeutsche Regierung; sie war nicht rechtlich gesehen, aber de facto abhängig vom Vertrauen einer Mehrheit in der Nationalversammlung.

Nach einer Anfangszeit waren mehrere Ministerien mit insgesamt über hundert Mitarbeitern aufgebaut, darunter das Kriegsministerium, das die Militärkommission des Deutschen Bundes weiterführte. Vor allem die kleineren, weniger aber die größeren Einzelstaaten folgten den Anweisungen der Zentralgewalt, die nur geringe Mittel zur Durchsetzung ihrer Ziele hatte.


From Wikipedia, the free encyclopedia · View on Wikipedia

Developed by Nelliwinne