Reichskanzler (Weimarer Republik)

Gustav Bauer von der SPD war der erste Politiker, der nach Annahme der Weimarer Reichsverfassung 1919 Regierungschef war und wieder den Titel Reichskanzler führte.

Reichskanzler war die Bezeichnung für den Regierungschef in der Weimarer Republik. Die Bezeichnung „Reichskanzler“ hatte es bereits zuvor im Kaiserreich für den einzigen verantwortlichen Minister gegeben. Die Weimarer Verfassung vom 11. August 1919 nahm die Bezeichnung wieder auf; auch der Regierungschef des nationalsozialistischen Regimes (seit 1933) nannte sich Reichskanzler. In der Weimarer Republik war der Regierungschef Mitglied einer Kollegialregierung, der Reichsregierung. Allerdings hatte der Reichskanzler besondere Rechte, die ihn vor den Reichsministern heraushoben.

Laut Weimarer Verfassung bestimmte der Reichskanzler die „Richtlinien der Politik“. Wie auch in anderen politischen Systemen war der Regierungschef der Weimarer Zeit in vielfältige institutionelle und politische Zwänge eingebunden. Der Reichskanzler musste die Wünsche seiner eigenen Partei berücksichtigen sowie die seiner Koalitionspartner. Eventuell war die Regierung eine Minderheitsregierung, die die Unterstützung weiterer Parteien im Parlament benötigte, dem Reichstag.

Schließlich gab es außerhalb der Reichsregierung das Staatsoberhaupt, den Reichspräsidenten. Der Reichspräsident hatte wichtige Sonderrechte auf dem Gebiet des Militärs und der Außenpolitik und war überhaupt derjenige, der die Regierung ernannte und entließ. Als später das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland entstand, wollte man ausdrücklich ein weniger mächtiges Staatsoberhaupt. Das führte in der Bundesrepublik zur Stärkung der Position des Bundeskanzlers.


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