Reichsmarineamt

Siegelmarke des Reichsmarineamtes

Das Reichsmarineamt war eine Reichsbehörde im Deutschen Kaiserreich, die 1889 aus der Kaiserlichen Admiralität hervorging. Seine Leitung oblag einem Staatssekretär. Es war als Immediatbehörde dem Kaiser direkt unterstellt, unterlag also nicht der Verantwortlichkeit gegenüber dem Parlament mit Ausnahme der Haushaltsbewilligung. Die dem Staatssekretär nachgeordneten Leiter waren Vortragende Räte mit dem Rang der Räte I.–III. Klasse. Ihre Titel waren: Wirklicher Geheimer Admiralitätsrat, Geheimer Admiralitätsrat und Wirklicher Admiralitätsrat. Die Personalangelegenheiten wurden vom Chef des Marinekabinetts erledigt.[1]

  1. Großkopff, von Brandenstein: Handbuch für den Verwaltungsdienst. 5. Auflage. Heymanns, Berlin 1912, 1. Band, S. 117 f.

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