Richtlinie 67/548/EWG

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Richtlinie 67/548/EWG

Titel: Richtlinie 67/548/EWG des Rates vom 27. Juni 1967 zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften für die Einstufung, Verpackung und Kennzeichnung gefährlicher Stoffe
Kurztitel: Gefahrstoff-Richtlinie[1]
Geltungsbereich: EWR
Rechtsmaterie: Chemikalienrecht
Grundlage: EWGV, insbesondere Artikel 100
In nationales Recht
umzusetzen bis:
1. Januar 1975
Ersetzt durch: Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
Außerkrafttreten: 31. Mai 2015
Fundstelle: ABl. 196, 16. August 1967, S. 1–98
Volltext Konsolidierte Fassung (nicht amtlich)
Grundfassung
Regelung ist außer Kraft getreten.
Hinweis zur geltenden Fassung von Rechtsakten der Europäischen Union

Die Richtlinie 67/548/EWG war eine Richtlinie der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften für den Umgang mit gefährlichen Stoffen. Sie wurde am 27. Juni 1967 durch den Rat der EWG erlassen und insgesamt neunmal geändert (1. bis 9. Änderungsrichtlinie) sowie 31-mal angepasst (1. bis 31. Anpassungsrichtlinie), das letzte Mal 2009 durch die Richtlinie 2009/2/EG.[2] Inzwischen wurde sie durch das Global harmonisierte System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien (kurz GHS) abgelöst. Sie wurde am 1. Juni 2015 durch die Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP) aufgehoben.

  1. Referenzfehler: Ungültiges <ref>-Tag; kein Text angegeben für Einzelnachweis mit dem Namen CLP.
  2. Richtlinie 2009/2/EG

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