Richtlinie 67/548/EWG | |
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Titel: | Richtlinie 67/548/EWG des Rates vom 27. Juni 1967 zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften für die Einstufung, Verpackung und Kennzeichnung gefährlicher Stoffe |
Kurztitel: | Gefahrstoff-Richtlinie[1] |
Geltungsbereich: | EWR |
Rechtsmaterie: | Chemikalienrecht |
Grundlage: | EWGV, insbesondere Artikel 100 |
In nationales Recht umzusetzen bis: |
1. Januar 1975 |
Ersetzt durch: | Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 |
Außerkrafttreten: | 31. Mai 2015 |
Fundstelle: | ABl. 196, 16. August 1967, S. 1–98 |
Volltext | Konsolidierte Fassung (nicht amtlich) Grundfassung |
Regelung ist außer Kraft getreten. | |
Hinweis zur geltenden Fassung von Rechtsakten der Europäischen Union |
Die Richtlinie 67/548/EWG war eine Richtlinie der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften für den Umgang mit gefährlichen Stoffen. Sie wurde am 27. Juni 1967 durch den Rat der EWG erlassen und insgesamt neunmal geändert (1. bis 9. Änderungsrichtlinie) sowie 31-mal angepasst (1. bis 31. Anpassungsrichtlinie), das letzte Mal 2009 durch die Richtlinie 2009/2/EG.[2] Inzwischen wurde sie durch das Global harmonisierte System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien (kurz GHS) abgelöst. Sie wurde am 1. Juni 2015 durch die Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP) aufgehoben.
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-Tag; kein Text angegeben für Einzelnachweis mit dem Namen CLP.