Seemacht

Unter einer Seemacht versteht man einen Staat, der sowohl über eine handlungsfähige Seestreitkraft verfügt als auch über seestrategische Positionen.

Die Geschichte der Seefahrt ist eine Geschichte von Handels- und Politik-Rivalitäten. Schon frühzeitig war die Seefahrt auch ein Mittel machtpolitischer Expansion (Gründung von externen Stützpunkten (z. B. Militärhafen) oder von Kolonien) und leitete die Entdeckung fremder Gestade ein (z. B. Entdeckung Amerikas 1492, Entdeckung Australiens, Entdeckungsgeschichte Afrikas, Entdeckung der Antarktis).

Dies führte zu rivalisierenden Handels- und machtpolitischen Interessen, die auch mittels Piraterie ausgefochten wurden. Bereits im 14. Jh. v. Chr. gab es Piraterie von Einzelpersonen und Staaten, die eine Art von Seekrieg zur persönlichen und/oder staatlichen Bereicherung führten. Zur Abwehr dieser Bedrohungen und zur Durchsetzung Handels- und machtpolitischer Interessen wurden Kriegsschiffe entwickelt und weiterentwickelt. Der Schutz eigener Handelsflotten lag von jeher im Interesse der Seehandel treibenden Staaten; insbesondere dann, wenn dieser Handel ein tragendes Element staatlicher Existenz war. Die Aufgabe des Schutzes eigener Handelsflotten und Durchsetzung staatlicher Interessen führte zum Bau von Kriegsflotten und letztlich zur Bildung von Seemächten.

Die Bedeutung von Seemacht wurde schon in der Antike verstanden. So kennen wir aus griechischen Überlieferungen die um ca. 2000 v. Chr. auf seine Flotte gestützte Seeherrschaft Kretas (siehe Geschichte Kretas). Griechische Quellen beschreiben Kreta als eine Thalassokratie, die existentiell auf den Handel über See angewiesen war.

Die Definition von Seemacht als Teil des heutigen seestrategischen Begriffssystems geht auf die 1890 von Alfred Thayer Mahan in seinem Buch „Der Einfluss der Seemacht auf die Geschichte“ gelegten Grundlagen zurück.


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