Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus

Foto vom Torhaus des KZ Auschwitz-Birkenau, Ansicht von innen, 1945. Aufnahme Stanisław Mucha

Der Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus am 27. Januar ist in Deutschland seit 1996 ein bundesweiter, gesetzlich verankerter Gedenktag. Er ist als Jahrestag bezogen auf den 27. Januar 1945, den Tag der Befreiung des Vernichtungslagers Auschwitz-Birkenau und der beiden anderen Konzentrationslager Auschwitz durch die Rote Armee im letzten Jahr des Zweiten Weltkriegs.[1] Zum Internationalen Tag des Gedenkens an die Opfer des Holocaust wurde der 27. Januar von den Vereinten Nationen im Jahr 2005 erklärt. Inzwischen wird der Gedenktag auch in vielen Staaten Europas begangen.[2]

  1. Die Beendigung der Blockade von Leningrad erfolgte genau ein Jahr vorher, am 27. Januar 1944.
  2. Harald Schmid: Europäisierung des Auschwitzgedenkens? Zum Aufstieg des 27. Januar 1945 als „Holocaustgedenktag“ in Europa. In: Jan Eckel, Claudia Moisel (Hrsg.): Der Umgang mit dem Holocaust in internationaler Perspektive (= Beiträge zur Geschichte des Nationalsozialismus. Band 24). Wallstein, Göttingen 2008, S. 174–203.

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