Tor (Architektur)

Tor am Palazzo d’Accursio in Bologna
Angelloch für einen Torflügel an der Porta Principalis Sinistra im Limeskastell Abusina
Schmiedeeisernes Gittertor mit seitlichen Steinpfosten
Holzpfostentor mit Wächterfiguren (1710)
Schiebetor mit seitlicher Schlupftür
Einige Tore weisen sehr detaillierte Verzierungen auf, wie z. B. das Eingangstor der Christ-Erlöser-Kathedrale in Moskau.
Verzierte Toreinfahrt in Wiesbaden-Dotzheim (1908)
Farmtor als Abgrenzung zwischen verschiedenen Farmeinheiten in Namibia
Als Zinnengiebel ausgeprägte neugotische Toranlage in Bozen-Unterleitach

Als Tor wird in der Architektur eine größere Öffnung in einer Mauer, einem Zaun oder einem Gebäude bezeichnet. Tore sind bewegliche Raumabschlüsse, vorzugsweise für den Verkehr mit Fahrzeugen und für den Transport von Lasten mit oder ohne Personenbegleitung.[1] Meist bildet ein Tor die Grenzsicherung zwischen zwei nicht überdachten und unterschiedlichen Eigentümern gehörenden Freiflächen, wohingegen Türen und Portale üblicherweise in geschlossene Räume führen, die meist im Eigentum derselben Person stehen, denen auch die davorliegende Freifläche gehört. Im Gegensatz zu den Torbauten können Tore auch nach oben hin offen sein; sie sind in ihren Dimensionen insgesamt kleiner und weniger tiefenräumlich gestaltet. Im übertragenen Sinne verwendet man das Wort „Tor“ auch für eine entsprechend große Tür, die das Tor schließt; diese kann blickdicht oder blickdurchlässig gestaltet sein.

  1. DGUV Information 208-022 über Türen und Tore

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