Dieser Artikel befasst sich mit dem Einsatzgruppen-Prozess von 1958 in Ulm. Zum
Einsatzgruppen-Prozess von 1947/48 in Nürnberg siehe dort.
Der Ulmer Einsatzgruppen-Prozess begann am 28. April 1958 vor dem Schwurgericht Ulm und richtete sich gegen zehn Gestapo-, SD- und Ordnungspolizeiangehörige, Teile des Einsatzkommandos Tilsit, das zwischen Juni und September 1941 laut einem Bericht Walter Stahleckers 5.502 jüdische Kinder, Frauen und Männer im litauisch-deutschen Grenzgebiet ermordet hatte. Der Prozess gilt als erster Wendepunkt in der justiziellen und öffentlichen Aufarbeitung des Nationalsozialismus.[1]
- ↑ Sabrina Müller: Zum Drehbuch einer Ausstellung. Der Ulmer Einsatzgruppenprozess von 1958. In: Jürgen Finger, Sven Keller, Andreas Wirsching (Hrsg.): Vom Recht zur Geschichte. Akten aus NS-Prozessen als Quellen der Zeitgeschichte. Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 2009, ISBN 978-3-525-35500-8, S. 205 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).