Unmittelbare Staatsverwaltung

Unmittelbare und mittelbare Staatsverwaltung auf Bundes- und Landesebene

Unmittelbare Staatsverwaltung bedeutet, dass der Staat – anders als bei der mittelbaren Staatsverwaltung – die Aufgaben seiner öffentlichen Verwaltung durch eigene Behörden in eigener Trägerschaft erfüllt.


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