Verfassungsschutz

Der Begriff Verfassungsschutz bezeichnet im weiten Sinne alle Maßnahmen zur Festigung und Verteidigung der Verfassung gegen Aufstände und Revolutionen sowie andere verfassungsfeindliche Angriffe und verfassungsgefährdende Störungen. Er besteht aus repressiven Abwehrmaßnahmen gegen unmittelbar drohende oder bereits begonnene verfassungsfeindliche Tätigkeiten, andererseits aus präventiven Maßnahmen gegen künftige verfassungsfeindliche Angriffe. Unter Verfassungsschutz im engeren Sinne versteht man Maßnahmen zur Erforschung verfassungsfeindlicher Bestrebungen.[1] Verfassungsschutz ist ein Element der wehrhaften Demokratie. Sammel- und Überbegriff ist der Staatsschutz. In Deutschland existieren dazu als Inlandsnachrichtendienste das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV), der Militärische Abschirmdienst (MAD) und die Landesbehörden für Verfassungsschutz (LfV).

In Österreich wird der Begriff im administrativen Sinne verwendet, in der Schweiz ist Staatsschutz synonym.

  1. Brockhaus Verlag (Hrsg.): Brockhaus, Band 23, Verfassungsschutz. Leipzig 2001, ISBN 3-7653-3683-1, S. 163.

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