Volksentscheid gegen den Young-Plan

Volksabstimmung
Stimmen in %
Ja
  
94,5
Nein
  
5,5

Der Volksentscheid gegen den Young-Plan war ein Versuch zur Volksgesetzgebung in der Weimarer Republik. Er wurde durch das 1929 von rechten Parteien und Organisationen gestartete Volksbegehren „gegen die Versklavung des Deutschen Volkes (Freiheitsgesetz)“ ausgelöst, mit dem diese die Einigung der Regierung Müller mit den ehemaligen Gegnern des Deutschen Reiches im Ersten Weltkrieg über die Höhe und Bedingungen der Reparationszahlungen im Young-Plan rückgängig machen wollten. Zur Entscheidung gestellt wurde das sogenannte Freiheitsgesetz, das auf eine Gesamtrevision des Versailler Vertrages hinauslief und den Mitgliedern der Reichsregierung Landesverrat unterstellte.

Während des Volksbegehrens hatten die Wahlberechtigten vom 16. bis zum 29. Oktober 1929 Zeit, sich in Listen einzutragen und damit ihre Unterstützung für den Entwurf des Freiheitsgesetzes zu bekunden. Mit etwas über 10 % der Wahlberechtigten wurde das Quorum knapp erfüllt und das Volksbegehren hatte Erfolg. Der Deutsche Reichstag debattierte am 29. und 30. November über den Entwurf und lehnte ihn mit der Mehrheit der Abgeordneten ab. Daraufhin beantragten die Initiatoren die Einleitung eines Volksentscheids. Dieser fand am 22. Dezember 1929 statt. Wegen Verfassungswidrigkeit bedurfte der Entscheid einer Zustimmung einer absoluten Mehrheit aller Stimmberechtigten, statt nur der abgegebenen Stimmen. Dies scheiterte an der geringen Beteiligung von nur knapp 15 % der Stimmberechtigten, wiewohl 94,5 % der abgegebenen Stimmen die Initiative unterstützten.

Volksbegehren und Volksentscheid waren gleichwohl von Bedeutung für die politische Entwicklung der folgenden Jahre. Der von der politischen Rechten geführte Propagandafeldzug war eine der größten Kampagnen dieser Art während der Weimarer Republik.[1] Das Regierungslager reagierte seinerseits mit einer beträchtlichen Gegenpropaganda. Zum ersten Mal agierte die traditionelle Rechte wie die DNVP gemeinsam mit der NSDAP. Umstritten ist in der Forschung die Bedeutung, die sie für den Aufstieg der Partei Adolf Hitlers hatte.

Teilnehmer einer Kundgebung für das Volksbegehren am 1. September 1929 am Hermannsdenkmal. In der Mitte Alfred Hugenberg (im Gehrock).
  1. Deutsche Geschichte (Webseite der bpb)

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