Wikipedia:Belege/Recht

Abkürzung: WP:QR

In Artikeln, die rechtliche Themen behandeln, kann es sinnvoll sein, auf Rechtsquellen wie Gesetze oder Verordnungen zu verweisen.

Wikipedia richtet sich an die Allgemeinheit und nicht ausschließlich an ein bestimmtes Fachpublikum. Deswegen sollte man darauf achten, dass der Artikel auch dann verständlich ist, wenn man die genannte Quelle nicht kennt.

In welcher Form Angaben in der Wikipedia belegt werden können oder sollen, ist umstritten.

Zwar ist es nicht notwendig, jede nebensächliche Aussage im Artikel durch eine Paragrafenangabe o. Ä. zu belegen, aber wenn man auf eine Quellenangabe nicht verzichten möchte, kann man

  • den Nachweis im Fließtext geben,
  • den Nachweis in den Literaturangaben oder einer eigenen Sektion Nachweise anbringen,
  • das Feld „Zusammenfassung und Quellen“ verwenden (was von vielen abgelehnt wird, da bei einer langen Versionsgeschichte die Quellenangabe untergeht),
  • einen Hinweis auf der Diskussionsseite hinterlassen oder
  • einen Kommentar (<!--Kommentar-->) in den Text einbauen.

Im Fall eines wörtlichen Zitats aus einem urheberrechtlich geschützten Werk erfordert das deutsche (wie auch das österreichische und schweizerische) Urheberrecht bei der Quellenangabe eine genaue Angabe der Fundstelle z. B. mit Angabe der Seitenzahl oder einer internen Zitierweise (Näheres siehe im Artikel Quellenangabe).


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