Wort-Bild-Marke

Beispiel für eine Wort-Bild-Marke: Kombination von Name und Grafik
Auch ein Schriftzug mit besonderer Schriftgestaltung gilt im Markenrecht als Wort-Bild-Marke

Eine Wort-Bild-Marke[1] oder Wort-/Bildmarke[2] (seltener auch Bild-Wort-Marke genannt) ist eine Marke, die aus einer Kombination von Schrift („Wort“) und grafischen Elementen („Bild“) besteht. Sie wird als Logo verwendet.[3] Wenn die Marke nur aus Schrift besteht, aber mit einer festgelegten Schriftart, gilt sie im Markenrecht ebenfalls als Wort-Bild-Marke.[4]

Im Gegensatz zu Wort-Bild-Marken bestehen Wortmarken aus reinem Text und Bildmarken nur aus Grafik. § 7 der deutschen Markenverordnung behandelt Wortmarken, § 8 behandelt unter der Überschrift „Bildmarken“ Wort-Bild-Marken und Bildmarken.

  1. So in § 8 Abs. 1 Markenverordnung
  2. Verwendete Form im amtlichen Register des DMPA.
  3. Wort-Bild-Marke duden.de
  4. Sylvio Schiller: Wort-Bild-Marke und Wortmarke im Vergleich: Das musst du wissen! unternehmer.de, 20. Januar 2021.

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