Zivilprozessrecht (Deutschland)

Das Zivilprozessrecht der Bundesrepublik Deutschland umfasst als Rechtsgebiet alle gesetzlichen Bestimmungen, die den formalen Ablauf von Gerichtsverfahren in zivilrechtlichen Streitigkeiten zum Gegenstand haben. Es wird daher als formelles Zivilrecht bezeichnet. Es dient der Ermittlung und Durchsetzung von Rechten und Ansprüchen, die sich aus dem materiellen Zivilrecht ergeben.

Im Zivilprozess streiten zwei Parteien, Kläger und Beklagter, vor den ordentlichen Gerichten über ihre bürgerlich-rechtlichen Rechte. Der Prozess soll diesen Streit verbindlich klären. Hierzu erfolgt vor Gericht ein Erkenntnisverfahren, in dem der Sachverhalt aufgeklärt und rechtlich beurteilt wird. Stellt das Gericht das Bestehen eines Anspruchs fest, folgt im Anschluss ein Vollstreckungsverfahren, in dem die gerichtliche Entscheidung zwangsweise durchgesetzt wird.


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