Berufsbezeichnung

Eine Berufsbezeichnung benennt einen Beruf. Jeder Beruf beinhaltet auch Tätigkeitsüberbegriffe oder Berufsgruppen, etwa „Sachbearbeiter“, „Techniker“, „Handwerker“, „Gestalter“, „Designer“ (vergleiche Berufliche Funktion). In Personalunion können auch mehrere Funktionen ausgeübt werden, etwa „Abteilungsleiter Forschung, Betriebsratsmitglied und Beauftragter für Arbeitsschutz“. Sprachwissenschaftlich gesehen sind Berufsbezeichnungen eine Untergruppe der Personenbezeichnungen (Nomen Agentis), die einen der Haupttypen der Substantive bilden.[1]

  1. Regina Wittemöller: Weibliche Berufsbezeichnungen im gegenwärtigen Deutsch. Frankfurt 1988, S. 31.

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